Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Sie erhalten eine unbefristete Festanstellung bei der DIS AG und arbeiten in unserem Auftrag bei anderen Unternehmen.
Zu den Jobs
Unter Arbeitnehmerüberlassung, auch ANÜ oder Mitarbeiterüberlassung genannt, ist die temporäre Überlassung von Personal an Dritte zu verstehen. Klingt kompliziert? Ist es gar nicht, bei einer Arbeitnehmerüberlassung herrscht nur eine andere Struktur als bei üblichen Anstellungen. In diesem Fall besteht die Konstellation nicht aus zwei Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), sondern aus drei Parteien:
Personaldienstleister
Der Personaldienstleister (auch Verleiher genannt) fungiert als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer:innen, welche beim Personaldienstleister angestellt sind und auch von ihm vergütet werden. Allerdings werden die Leiharbeitnehmer:innen auf Basis einer Personalüberlassung an ein Drittunternehmen entliehen. Kurz: Der Personaldienstleister stellt die Leiharbeitnehmer:innen an, beschäftigt sie aber nicht.
Leiharbeitnehmer:innen
Die Leiharbeitnehmer:innen sind erst einmal klassische Arbeitnehmer:innen, die fest beim Personaldienstleister angestellt sind. Sie arbeiten aber nicht für ihren Arbeitgeber, sondern für ein Drittunternehmen, dem sie temporär in Form der Arbeitnehmerüberlassung verliehen werden.
Drittunternehmen
Das Drittunternehmen (auch Entleiher genannt) ist die letzte Variable in dieser Dreieckskonstellation und somit auch die Besonderheit der Arbeitnehmerüberlassung. Es beschäftigt die Leiharbeitnehmer:innen temporär, gibt ihnen also Arbeit, vergütet sie aber nicht. Stattdessen bezahlt er dem Personaldienstleister für die geleistete Arbeit der Leiharbeitnehmer:innen eine Gebühr.
Wie funktioniert Personalüberlassung konkret?
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bewerbungsprozess, bei dem Sie sich als Bewerber:innen bei dem Unternehmen bewerben, für das Sie arbeiten möchten, laufen die Bewerbung sowie die gesamte Rekrutierung bei der Arbeitnehmerüberlassung über uns. Sie bewerben sich bei uns, wir laden Sie ein, wir stellen Sie ein und wir schließen mit Ihnen den Arbeitsvertrag. Damit sind Sie fest bei uns, also dem Personaldienstleister, angestellt und beziehen auch von uns Ihr Gehalt oder
Ihren Urlaub.
Im Anschluss daran weisen wir Ihnen Projekte in passenden Unternehmen zu, bei denen Sie Ihren gewünschten Job ausüben. Nach maximal 18 Monaten bei demselben Unternehmen wechseln Sie in ein anderes Unternehmen und haben so die Chance, diverse Kund:innen kennenzulernen und unterschiedliche Referenzen zu sammeln.
Mit den Unternehmen schließen wir sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Diese besagen, dass wir als Personaldienstleister unseren Kund:innen Leiharbeitnehmer:innen vermitteln, die für bestimmte Zeit dort tätig sind. Diese Unternehmen bezahlen Ihnen, also den Leiharbeitnehmer:innen, keinen Lohn, stattdessen erhalten wir, die DIS AG, eine Provision für unsere Arbeit vom Kundenunternehmen.
Natürlich ist es auch möglich, dass Sie bei entsprechender Eignung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu einer Festanstellung beim Unternehmen wechseln. Somit dient die Personalüberlassung vielen Menschen als Sprungbrett für ihre Karriere.
Alle Stellenangebote
Wie wird Arbeitnehmerüberlassung gesetzlich geregelt?
Eine Personalüberlassung unterliegt Gesetzen und darf auch nicht von jedem Unternehmen durchgeführt werden. So werden Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmer:innen und Personaldienstleistern im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses ist erstmals am 11. Oktober 1972 in Kraft getreten und wurde seitdem mehrmals aktualisiert, zuletzt 2017. Hier kommen die wichtigsten rechtlichen Fakten rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung:
1. Arbeitnehmerüberlassungen sind erlaubnispflichtig und dürfen nur von Personaldienstleistern und Unternehmen durchgeführt werden, die eine Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.
2. Es ist eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt. Das bedeutet, Leiharbeitnehmer:innen dürfen an dasselbe Unternehmen nur maximal 18 Monate am Stück entliehen werden, wenn keine Pause von mindestens drei Monaten dazwischenliegt.
3. Im AÜG ist auch von Equal Pay die Rede. Equal Pay ist eine Grundlage, die besagt, dass Leiharbeitnehmer:innen, die neun Monate ununterbrochen bei einem Unternehmen beschäftigt sind, ein gleichwertiges Entgelt wie die beim Unternehmen angestellten Mitarbeiter:innen erhalten. Dazu gehören auch Sonderzahlungen oder Sachbezüge.
4. Es müssen Lohnuntergrenzen definiert und vertraglich festgehalten werden. Diese Untergrenzen dürfen zu keiner Zeit unterschritten werden.
5. Leiharbeitnehmer:innen, die in Deutschland arbeiten, haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, dies ist im Mindestlohngesetz festgehalten.
6. Der Gleichstellungsgrundsatz besagt, dass der Verleiher (also der Personaldienstleister) dafür Sorge tragen muss, dass die Leiharbeitnehmer:innen beim Entleiher (also beim Drittunternehmen) ähnliche Arbeitsbedingungen vorfinden wie feste Angestellte des Unternehmens.
Mehr zum AÜG
Arbeitnehmerüberlassung mit der DIS AG: Wie funktioniert sie?
Bewerbungsprozess
Unser Bewerbungsprozess unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen Bewerbungsprozessen:
Bewerbung
Kennenlernen
Vorstellungsgespräch
Ihr neuer Job
Bei uns benötigen Sie für Ihre Bewerbung kein Anschreiben, ein Lebenslauf reicht völlig aus. Nach Eingang Ihrer Bewerbung kontaktieren wir Sie telefonisch, um erste Details zu klären. Im Anschluss daran vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und Ihre Interessen und Vorlieben in Erfahrung bringen können. Sollte es auf beiden Seiten passen, freuen wir uns, Sie fest bei der DIS AG anzustellen und beglückwünschen Sie zu Ihrem neuen Job.
Arbeitnehmerüberlassungsprozess
Aber was passiert, nachdem Sie bei uns in Arbeitnehmerüberlassung angestellt wurden? Wie bereits geschrieben, üben Sie Ihre Tätigkeiten nicht bei uns, sondern bei einem unserer Kundenunternehmen aus. So kann dies im Detail aussehen:
Vorstellung beim Kundenunternehmen
Ausübung Ihrer Tätigkeiten
Ende des Einsatzes
Beginn eines neuen Einsatzes
Wenn wir einen passenden Einsatz für Sie gefunden haben, stellen Sie sich beim Kundenunternehmen vor. Läuft das Gespräch erfolgreich, beginnen Sie Ihre Arbeit dort. Währenddessen stehen wir Ihnen als Arbeitgeber beratend zur Seite und sprechen mit Ihnen über Zufriedenheit und Ihre Entwicklungsmöglichkeiten.
Nach maximal 18 Monaten am Stück endet Ihr Einsatz bei Ihrem ersten Unternehmen. Anschließend erhalten Sie den nächsten Einsatz bei einem neuen Unternehmen. Sollte es zu diesem Zeitpunkt keinen passenden Auftrag geben, können Sie unbesorgt sein; Sie sind weiterhin bei uns angestellt und erhalten auch Ihr Gehalt.
Sollten Sie während Ihres Einsatzes im Kundenunternehmen merken, dass Ihnen die dortige Tätigkeit und das Arbeitsumfeld zusagen, besteht bei beidseitigem Interesse die Möglichkeit, dass Sie von der Arbeitnehmerüberlassung bei uns in eine Festanstellung im Unternehmen wechseln. Das bedeutet, Sie würden Ihren Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen schließen und in Festanstellung dort arbeiten.
Jetzt bewerben
Darauf sollten Sie bei der Arbeitnehmerüberlassung achten
Abschließend möchten wir Ihnen zusammenfassend einige Tipps mit auf den Weg geben, um Ihnen die Entscheidung für eine Arbeitnehmerüberlassung zu erleichtern.
Informieren Sie sich vorab gründlich über den Personaldienstleister, mit dem Sie den Arbeitsvertrag schließen. Mehr über die DIS AG erfahren Sie z. B. hier
Informieren Sie sich in Vorstellungsgesprächen über Ihr Gehalt und achten Sie darauf, dass Sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Nach spätestens neun Monaten müssen Sie das gleiche Gehalt wie die Stammbelegschaft erhalten (gesetzlich geregelt durch Equal Pay).
Natürlich haben Sie auch ein Recht auf den gesetzlichen Urlaub. Dieser umfasst mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und mindestens 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche.
Sollten Sie bei einem Kundenunternehmen nicht zufrieden sein, teilen Sie dies Ihrem betreuenden Personaldienstleister mit.
Sollte Ihr Arbeitgeber, also der jeweilige Personaldienstleister, keinen passenden Einsatz für Sie finden, darf er Sie nicht ohne Weiteres kündigen. Natürlich haben Sie auch als Leiharbeitnehmer:in einen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben oder sich von uns beraten lassen wollen, sind wir gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns!